GBA erhebt Anklage gegen Hanna

Die Generalbundesanwaltschaft hat Anklage gegen die seit Mai in U-Haft sitzenden Antifaschistin Hanna erhoben. Ihr wird die Beteiligung an Angriffen auf Neonazis rund um den ‚Tag der Ehre‘ 2023 in Budapest vorgeworfen. Im nachfolgenden Abschnitt ist die Pressemitteilung Hanna’s Anwalts zu lesen. Dabei fällt wieder einmal mehr auf, wie die GBA durch eine Hochstufung auf versuchten Mord probiert das Verfahren zu eskalieren, um Druck auf die Beschuldigten auszuüben.

Wir verurteilen dieses Vorgehen aufs Schärfste und senden Hanna, ihren Freund:innen und ihrer Familie solidarische Grüße. Wir stehen hinter euch!

Das Statement der Nürnberger Soligruppe findet ihr hier.

Pressemitteilung der Verteidigung

„Im sog. Budapest-Komplex hat die Generalbundesanwaltschaft nun Anklage gegen die Nürnberger Kunststudentin Hanna S., die im Mai verhaftet wurde, zum OLG München
erhoben.
Dabei versucht sie weiterhin, das Verfahren zu eskalieren, indem sie die Auseinandersetzung
mit Neonazis als versuchten Mord einstuft – unbeeindruckt von der Wertung des höchsten
deutschen Gerichts.

Denn sowohl bei Hanna, wie auch bereits im März im Parallelverfahren gegen Maja T. lehnte
der Bundesgerichtshof jeweils den Antrag des Generalbundesanwalts ab, den Haftbefehl auch
wegen des Vorwurf des versuchten Mordes zu erlassen. Stattdessen beschränkte sich der
erlassene Haftbefehl auf den Vorwurf der Bildung krimineller Vereinigung und gefährlicher
Körperverletzung. Für die Einstufung als versuchtes Tötungsdelikt fehle es am erforderlichen Tötungsvorsatz.

Das Handeln des GBA, angefangen von der Haltung im Fall Maja T., einer Auslieferung nach
Ungarn vor einem Verfahren in Deutschland den Vorzug zu geben, bis hin zur jetzigen
Eskalation, Anklage wegen versuchten Mords zu erheben, lässt vermuten, dass hier keine
nüchterne juristische Prüfung zu Grunde liegt, sondern übergeordnete Ziele verfolgt werden.
Bekanntlich wird im Budapest-Komplex seit eineinhalb Jahren nach weiteren
Antifaschist*innen gefahndet. Von diesen hatte ein Großteil erklärt, sich einem Verfahren in
Deutschland zu stellen, wenn eine Zusicherung erfolge, dass keine Auslieferung ins autoritär
regierte Ungarn erfolge.
Es war bereits als deutliches Signal an die Gesuchten zu werten, dass statt einer Zusicherung, im Gegenteil Maja T., einem erwarteten Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts
zuvorkommend, rechtsstaatswidrig ausgeliefert wurde.

Vor diesem Hintergrund ist auch die nun erhobene Anklage zu sehen: Um jeden Preis den
Druck auf die Untergetauchten erhöhen! Denn (versuchter) Mord verjährt nicht, die
Ermittlungsverfahren könnten auf ewig in der Schwebe gehalten werden.

Für Hanna S., ihre Familie, Freund*innen und Kommiliton*innen ist die Sturheit und
Eskalationsbereitschaft der obersten deutschen Anklagebehörde bitter. Das Oberlandesgericht
München muss nun über die Zulassung dieser überdrehten und eskalativen Anklage befinden.

Rein juristisch wäre ein Auslieferungsersuchen Ungarns auch im Fall Hanna S. trotz der
Anklageerhebung, über das dann – jedoch von wiederum anderen Gerichten – entschieden
werden müsste, möglich. Nach Anklageerhebung muss jedoch ohne Verzögerungen in das
Hauptverfahren eingetreten werden. Eine Hauptverhandlung würde in München stattfinden.“