Repression bei Besuch von Gefangenen

Bei einem Besuch eines Inhaftierten in Dresden, welcher von zwei LKA Beamten und einem JVA Sicherheitsbeamten überwacht wurde, wurde die Besucherin beim Verlassen der JVA mit dem Hinweis und Vorlegen einer Zeugenladung der Staatsanwaltschaft angehalten den Beamten in einen Raum der JVA zu folgen und der Ladung Folge zu leisten. Dies lehnte die Besucherin ab. 

Sie bestand auf ihrem Recht auf Anwesenheit eines anwaltlichen Zeugenbeistandes.

Mehrere vehemente Ablehnungen wurden nicht akzeptiert und der Besucherin wurde mitgeteilt, dass sie nicht gehen könne, solange die Generalbundesanwaltschaft nicht darüber entscheide, ob sie gehen dürfe oder nicht. Also wurde die GBA kontaktiert und auf Rückruf gewartet. Derweil drohten die LKA Beamten damit, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Nach dem Rückruf der GBA konnte die Besucherin nach Ankündigung, dass sie die Maßnahme nun verließe, gehen. Die Maßnahme dauerte rund 15 Minuten. Im Nachgang wurde in der Tat ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt, da der Zeugenladung nicht Folge geleistet wurde. Dagegen klagte die Besucherin mit Erfolg, das Ordnungsgeld wurde aufgehoben. 

Wir möchten das aus mehreren Gründen transparent machen. Zum Einen möchten wir aufzeigen, dass immer weiter versucht wird auch das Umfeld der Gefangenen unter Druck zu setzen, Besuche zu erschweren und sich Informationen zu erpressen. Des Weiteren möchten wir aufzeigen, dass es sich auch sehr lohnen kann gegen die Rechtswidrigkeiten von Maßnahmen des LKA und der GBA vorzugehen und immer wieder klare Grenzen zu setzen. Sie können es immer wieder versuchen, es ist aber wichtig sich dem immer wieder entgegenzusetzen und gegenzuhalten. Wir möchten aber auch motivieren, die Gefangenen nicht alleine zu lassen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, niemand ist allein, egal in welcher Situation.