Die Antifaschistin Luca befindet sich seit Ende Januar 2025 in der JVA Bielefeld-Brackwede in Untersuchungshaft und muss seitdem widrige Haftbedingungen erdulden, insbesondere willkürliche Einschränkungen ihres Besuchsrechts.
Die JVA untergräbt den Rechtsanspruch unserer Genossin auf Besuch (§§ 18 ff StVollzG NRW), indem sie gerichtlich genehmigte Besuche von Lucas Freundinnen untersagt. Die (Sicherheits-)Verantwortlichen der JVA verbreiten wiederholt widersprüchliche Aussagen darüber, warum geplante Besuche doch abzusagen wären: Eine Kommission müsse noch tagen, Luca habe die Besucherinnen nicht genehmigt, der Sicherheitsbeamte der JVA sei nicht anwesend.
Das ist aus mehreren Gründen inakzeptabel: Gesetzliche Aufgabe der JVA ist es, Besuche zu fördern und zu ermöglichen, da dies im Sinne der Resozialisierung sei. Zumal das Gericht die Besuche beschlossen hat und die Genehmigungen den Zuständigen der JVA bereits vorliegen. Auch der polizeiliche Staatsschutz Bielefeld, der die Besuche überwachen soll, hat den Terminen zugestimmt. Zum anderen verhindert die JVA damit aktiv den Kontakt zu Lucas Liebsten und isoliert sie so von Angehörigen und Freund*innen. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar.
Wir wissen von den anderen inhaftierten Antifaschistinnen, dass JVAen durchaus in der Lage sind, Besuche zu ermöglichen. Bei mehreren Gefangenen konnten inzwischen nicht nur Angehörige, sondern auch mehrere Freundinnen die Inhaftierten besuchen. Wir werten das Vorgehen der JVA daher als Schikane gegen Luca als Gefangene und gegen das persönliche und familiäre Umfeld von Luca.
Wir fordern die zuständige Justiz und die JVA auf, Lucas gesetzliche Rechte zu wahren und ihr den Kontakt zu Freundinnen und Familie zu gewähren! Die Angehörigen und Freundinnen von Luca beraten indes über ein rechtliches Vorgehen gegen die JVA.
Solidarität mit Luca – Solidarität mit allen Inhaftierten!