Am 10. Dezember hätte es soweit sein können. Tobi hat an diesem Tag seinen letzten Tag der Strafhaft in Ungarn abgesessen. Er hätte freigelassen werden sollen. Doch es kam anders. Dafür gesorgt hat vor allem das LKA Sachsen.
Im Oktober wurde ein europäischen Haftbefehl gegen Tobi beantragt. Dieser wurde ihm in der Woche vor seiner Entlassung aus der ungarischen Strafhaft überstellt. Während der Gerichtsprozess am 4. Dezember für die weiterhin beschuldigte Berliner Genossin weiterging, traf ein anderes ungarisches Gericht die Entscheidung, dem Auslieferungsantrag der deutschen Behörden stattzugeben. Folglich schloss sich der Strafhaft Auslieferungshaft an. Am 20.12. erfolgte die Überstellung an deutsche Beamte, die Tobi daraufhin nach Karlsruhe gebracht haben. Am 21.12 wurde Tobi beim
Bundesgerichtshof dem Haftrichter vorgeführt und wird seitdem durch die angeordnete U-Haft gefangen gehalten.
Wieder beweisen die deutschen Repressionsorgane und allen vorweg das LKA Sachsen ihren unbedingten Verfolgungswillen. Sie treiben unbeirrt ihren Eskalationskurs fort. Weder Tobi, noch wir lassen uns von den andauernden Herausforderungen und Widrigkeiten unterkriegen – auch wenn es manchmal schwer ist sich bei all der Scheiße zusammenzuraufen.
Solidarität ist unsere Stärke!
Solidarität mit allen verfolgten Antifaschist*innen!
Freiheit für Tobi!