Urteil im Budapest-Prozess: Tobi zu 22 Monaten Haft verurteilt

Sechs Monate nach dem ersten Prozesstag im Prozess gegen die drei Antifas aus Deutschland und Italien

wurde die Strafhöhe für Tobi in zweiter Instanz auf 22 Monate festgesetzt. Angeklagt sind neben Tobi eine weitere deutsche Genossin mit dem Vorwurf, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein, mit dem Ziel Nazis anzugreifen sowie Ilaria, der eine Tatbeteiligung vorgeworfen wird und der im schlimmsten Fall eine hohe zweistellige Haftzeit droht.

Tobi sitzt ebenso wie Ilaria seit fast 16 Monaten in verschärfter Untersuchungshaft unter menschenunwürdigen Bedingungen.

Tobi hatte in einem Vorverfahren zum ersten Prozesstag den Anklagevorwurf mit der Erwartung angenommen, dass ihm kein rechtsstaatlicher Prozess zugesichert wird. Im Anschluss bestand Uneinigkeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und seinem Verteidiger über die Höhe des Strafmaßes für Tobi. Vor Gericht waren drei Jahre Haft geurteilt, wogegen Tobis Anwalt Widerspruch einlegte. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine höhere Strafe. Das faktische Urteil vom heutigen Tag fällt damit stark hinter der zu befürchtenden Höhe zurück. Da Tobi schon jetzt mehr als zwei Drittel der verhängten Strafe durch die lange Untersuchungshaft abgesessen hat, besteht eine Chance, Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu stellen . Die Entscheidung liegt bei einem anderen ungarischen Gericht. Wann sie zu erwarten ist, ist uns derzeit nicht bekannt.

In der Urteilsbegründung der Richterin wurden heute noch einmal der Verfolgungswille der ungarischen Behörden und der politische Charakter des Verfahren deutlich. Sie sagte hier sinngemäß, dass Tobi in Ungarn keine Aktivität im Sinne einer kriminellen Vereiningung nachgewiesen werden konnte. Das Urteil stützt sich folglich allein auf deutsche  Ermittlungserkenntnisse aus dem Antifa-Ost-Verfahren. Repression gegen Antifas als Ziel ist gesetzt.

Wir sind erleichtert, dass damit Tobis baldige Entlassung aus ungarischer Haft wahrscheinlicher wird. Auch Ilaria kann nun ein wenig durchatmen, denn seit kurzem konnte sie eine Haftverschonung unter der Auflage erkämpfen, bis zum Urteil in Ungarn in Hausarrest zu verbleiben. Ggf. entsteht durch die Wahl ins Europaparlament, für das Ilaria aus Gründen kandidiert, sogar die Möglichkeit, sich aus dem laufenden Prozess zu entziehen. Dennoch geht der rechte Schauprozess in Budapest weiter. Die beiden angeklagten Genossinnen hatten sich anders als Tobi für die Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme entschieden. Das Ende des Prozesses ist noch nicht konkret absehbar. Am dritten Verhandlungstag (#Link zu Protokoll) verkündete das Gericht zwar, das Urteil im September oder Oktober treffen zu wollen; ob dieser Zeitrahmen eingehalten wird bleibt jedoch abzuwarten.

Unterdessen sitzt Maja weiterhin in Dresden in Abschiebegewahrsam und wartet auf das Urteil des zuständigen Berliner Kammergerichts. Maja erwartet als nichtbinäre Person an ein von staatswegen queerfeindliches  Justizwesen übergeben zu werden. Genauso wie der Anfang Mai festgenommenen Hanna droht den untergetauchten Genoss:innen weiterhin ein Prozess im Budapest-Komplex in Ungarn und weitere Verfolgung in Deutschland selbst. 

Deswegen: Wir stehen zusammen. Keine:r ist frei bis alle frei sind! Free all Antifas!