Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Morgen offiziell der Verfassungsbeschwerde Majas gegen die bereits erfolgte vorschnelle Auslieferung nach Ungarn stattgegeben: Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin habe die Grundrechte Majas verletzt. Das ist ein großer juristischer Sieg der Anwält*innen der Beschuldigten im Budapest-Komplex!
In der Begründung heißt es: Das Kammergericht Berlin hat bereits die Haftumstände, die Maja erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt. Sowohl aus Berichten von Menschrechtsorganisationen, als auch aus eidesstattlichen Erklärungen anderer Inhaftierter – darunter die ebenfalls im Budapest-Komplex angeklagten Antifaschist*innen laria und Tobi – ist bekannt, wie grauenvoll und menschenunwürdig die Bedingungen in Ungarns Knästen sind.
Diese Berichte wurden bei der Entscheidung zu Majas Auslieferung ignoriert und klein gehalten. Flapsigen Zusicherungen Ungarns und einem veralteten Auslieferungsurteil des OLG Celle von 2021 wurde mehr Gehör geschenkt als den Aussagen von aktuellen Gefangenen selbst. Dieses Vorgehen rügte das BVerfG in seiner gestrigen Entscheidung. Es schreibt, dass die im Auslieferungsverfahren abgegebenen Erklärungen der ungarischen Behörden nicht geeignet seien, Verstöße gegen die Grundrechte ohne Weiteres auszuschließen.
Das BVerfG ist darüber hinaus zu dem Schluss gekommen, dass Maja aufgrund der nicht-binären Geschlechtsidentität in besonderem Maße einer herabwürdigenden Behandlung in ungarischen Knästen ausgeliefert sein könnte. Auch hierzu stellte das BVerfG fest, dass das Berliner Kammergericht keine ausreichenden Garantien eingeholt hätte, um eine menschenwürdige Behandlung sicherzustellen und Maja vor verbalen und körperlichen Übergriffen zu schützen.
Maja sitzt aufgrund des rechtswidrigen und skrupellosen Vorgehens des LKA Sachsens und der GenStA Berlin am 28. Juni 2024 in Ungarn fest und muss während der U-Haft und des anstehenden Prozesses dort erstmal ausharren. Mit seiner heutige Entscheidung stellt das BVerfG allerdings höchstrichterlich fest, dass ungarische Haftbedingungen menschen- und europarechtlichen Standards nicht genügen.
Damit ist klar: die deutsche Politik muss jetzt handeln und sich für eine rasche Rückführung Majas nach Deutschland einsetzen.
Diese Entscheidung kann auch vorsichtig als gutes Zeichen für die weiteren drohenden Auslieferungen gewertet werden!
Wir fordern: Maja muss schnellstmöglich zurückgeführt werden! Keine weiteren Auslieferungen von Antifaschist*innen nach Ungarn!
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